Die Bayerische Bauordnung hat sich geändert! Der Abstand zur Brandmauer wurde auf 0,5 m reduziert. Auszug aus Art. 30 BayBO – Dächer (5) 1Dachüberstände, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Oberlichte und...
Die steuerlichen Rahmenbedingungen bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken wurden vereinfacht. Genauere Informationen dazu finden Sie hier: Schreiben des Bundesministeriums der FinanzenMerkblatt des Bayerischen Landesamts für...
von Jörg Sutter, Vizepräsident der DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie), 22.04.2021
Landsberger Tagblatt 21.04.2021 Artikel ansehen